01. Juli 2017

Verstaatlichung der Ehe Preußen und die Schwächung der Familie

Über die verlorene Gewaltenteilung zwischen Thron und Altar

von Robert Grözinger

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

In Deutschland, wie auch im Rest der hochentwickelten Welt, ist die Ehe Sache des Staates. Nur eine Vermählung, die vor einem Standesbeamten geschlossen wird, ist eine Ehe. Oder genauer: Nur eine solche sogenannte Zivilehe wird vom Staat als Grundlage für aus einer Ehe hervorgehende Rechte und Ansprüche anerkannt. Diese totale …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

drucken

Dossier: Historisches

Mehr von Robert Grözinger

Über Robert Grözinger

Anzeige

ef-Einkaufspartner

Unterstützen Sie ef-online, indem Sie Ihren Amazon-Einkauf durch einen Klick auf diesen Link starten, Das kostet Sie nichts zusätzlich und hilft uns beim weiteren Ausbau des Angebots.

Anzeige